DEUTSCH-KURZHAAR

Deutsch-Kurzhaar . Der vielseitige Jagdgebrauchshund . edel . zuverlässig . pflegeleicht
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Bitte Beiträge für die KH-Blätter an die Adresse  kurzhaarblatt@kurzhaar.org  schicken.


18.03.2023 Protokoll Hauptversammlung 2023                


31.03.2022 Protokoll Hauptversammlung 2022                 


21.08.2021 OCD Untersuchung Zuchtvoraussetzung


21.08.2021 Protokoll Hauptversammlung 2021                 


23.04.2019 Protokoll Hauptversammlung 2019             


17.03.2018 Protokoll Hauptversammlung 2018             


18.03.2017 Protokoll Hauptversammlung 2017             


18.03.2016 Protokoll Hauptversammlung 2016             


21.03.2015 Protokoll Hauptversammlung 2015             


22.03.2014 Protokoll Hauptversammlung 2014             


23.03.2013 PO NAKP (Nordamerikanische Kurzhaarprüfung)
17.03.2012 Neue Regelung für Einzelbewertungen

17.03.2012 Gebühr für Deckbescheinigung
01.10.2010 Hinweis für Chippen (PDF-Datei)

19.03.2010 Kennzeichnung von Hunden
15.03.2008
Wichtiges zum Prüfungs- und Zuchtwesen
01.03.2008
Hasenspur bei Führern von DK zur Registrierung zum Richteranwärter
20.02.2008 Hinweis an die Webmaster der DK-Klubs
14.02.2008
Lautnachweise bei Jagdgebrauchshunden


21.08.2021 OCD Untesuchung Zuchtvoraussetzung
Ab 01.10.2021 (Zuchtjahr 2022) ist eine OCD (Osteochondrosis dissecans) Untersuchung des Schultergelenks mit der Diagnose „OCD frei“ als Zuchtvoraussetzung zusätzlich erforderlich.
Es gilt Bestandsschutz, d.h. bisher zuchttaugliche Hunde ohne OCD-Untersuchung bleiben weiterhin zuchttauglich.


23.03.2013 PO NAKP (Nordamerikanische Kurzhaarprüfung)

Nordamerikanische Kurzhaarprüfung NAKP

vom 23. März 2013

(1) Die Hunde aus Nordamerika, die aus Kostengründen nicht an einer Internationalen Kurzhaarprüfung - IKP- teilnehmen konnten, soll auf NAKP die Möglichkeit gegeben werden, ihre jagdliche Eignung und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
(2)
Die Prüfungsordnung für diese Prüfung ist die gleiche wie für die einer Internationalen Kurzhaarprüfung – IKP -, mit identischen Zulassungsbedingungen. 
Auf den §3 wird besonders hingewiesen.
Die allgemeinen Bestimmungen für alle Zuchtprüfungen gelten ebenfalls in vollem Umfang.
(3) Die NAKP findet jeweils ein Jahr nach der IKP statt.

North American Kurzhaarprüfung NAKP

March 23, 2013

(1) Dogs from North America that cannot participate in an Internationalen Kurzhaarprüfung – IKP – for monetary reasons are given the opportunity to show their hunting suitability and aptitude at the NAKP.
(2) The test regulations for this test are the same as for the Internationalen Kurzhaarprüfung – IKP – with identical entry qualifications. Special attention must be paid to §3. 
The General Regulations for all breed tests apply to their full extent.
(3) The NAKP is always held one year after the IKP.


17.03.2012 Einzelbewertungen
Auf der Hauptversammlung des DK-Verbandes am 17.03.2012 wurde folgende Änderung
(blauer Text) beschlossen und tritt am 01.10.2012 in Kraft.

Auszug aus der 

Zuchtschauordnung

des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes e.V.

Beschlossen auf der Hauptversammlung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes e.V.
am 18. März 2000 in Fulda,
geändert am 17. März 2012 in Dipperz.

§ 1
Begriffsbestimmung und Zweck

Zuchtschauen im Sinne dieser Ordnung sind Veranstaltungen des DK-Verbandes und werden in der Regel von einem DK-Klub oder von mehreren Kurzhaar-Klubs gemeinsam ausgerichtet.

Zuchtschauen dienen der Förderung der DK-Zucht. Zweck der Zuchtschau ist es, die Zuchttauglichkeit oder Zuchtuntauglichkeit eines Hundes festzustellen, soweit diese auf körperlichen Merkmalen beruht, sowie eine Beurteilung des Formwertes gemäß dem Standard und der Zuchtordnung des DK-Verbandes vorzunehmen.

Neben den Ergebnissen der zuchtrelevanten Anlage- und Leistungsprüfungen ist die Bewertung auf der Zuchtschau ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der Zuchthunde.

Neben dem äußeren Erscheinungsbild ist besonderer Wert auch auf ein ausgeglichenes Wesen zu legen. Auffälligkeiten im Wesen des Hundes sind unbedingt zu vermerken.

In Ausnahmefällen können zur Feststellung der Zuchttauglichkeit Einzelbewertungen gemäß Artikel 2 der Zuchtordnung durchgeführt werden.

§ 2
Ausschreibung und Durchführung

a) Zuchtschauen sollen wenigstens sechs Wochen vor dem Termin dem Verbandszuchtwart und der Zuchtbuchstelle gemeldet werden. Nach Möglichkeit sollte ein Zuchtrichter aus einem unbeteiligten DK-Klub eingesetzt werden.

b) Zuchtschauen müssen rechtzeitig in den DK-Blättern angekündigt und ausgeschrieben werden.

c) Zuchtschauen dürfen nur an einer Örtlichkeit stattfinden, die die Vorführung der Hunde im Bewegungsablauf zulässt. Dabei muss der Hund Gelegenheit haben, sich in allen drei Gangarten frei zu entfalten.

d) Die Bewertungsbögen aller auf einer Zuchtschau vorgestellten Hunde müssen innerhalb von vier Wochen der Zuchtbuchstelle eingereicht werden.

Der Bewertungsbogen bei Einzelbewertungen ist innerhalb von 8 Tagen an den Verbandszuchtwart einzureichen.

§ 4
Meldung und Nenngeld

a) Die Meldung zu einer Zuchtschau hat schriftlich unter Beifügung einer aktuellen Ahnentafelkopie und des Nenngeldes zu erfolgen.

b) Die Meldung einer Einzelbewertung ist schriftlich unter Beifügung einer aktuellen Ahnentafelkopie an den Klubvorsitzenden oder den Klubzuchtwart zu erfolgen. Diese soll mindesten 10 Tage vor der Durchführung über den Klubvorsitzenden oder den Klubzuchtwart dem Verbandszuchtwart gemeldet werden. Der Verbandszuchtwart bestimmt zwei Zuchtrichter oder Formwertrichter aus der näheren Umgebung des zu beurteilenden Hundes, von denen der Eigentümer einen auswählt, der die Beurteilung vornimmt.
Die Kosten einer Einzelbewertung trägt der Eigentümer des zu beurteilenden Hundes und sind mit der Meldung zu entrichten.

Die Bestimmung gemäß §7 Allgemeine Bestimmungen der PO des DK-Verbandes bleiben davon unberührt.

c) Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückgezahlt.


17.03.2012Gebühr für Deckbescheinigung
Die Gebühr für die Deckbescheinigung wird ab Zuchtjahr 2013 (01.10.2012) nicht mehr erhoben.


01.03.2008
Hasenspur bei Führern von DK zur Registrierung zum Richteranwärter

Anlage zum Protokoll vom 19.1.2008 zur Frage der Anerkennung der Hasenspur für die Registrierung zum Richteranwärter für Führer von DK.

Folgende Festlegungen wurden getroffen:
Der DK-Verband wird gebeten, diese Regelung zu veröffentlichen.

Als R-Anwärter kann registriert werden:

1.
wer auf Jugendsuche oder HZP erfolgreich mit Spur geführt hat
2.
auf Derby oder Solms den Andreasstern erhalten hat
3.
auf Derby, Solms oder HZP eine benotete Hasenspur mit mindestens genügend nachweisen kann.

In Anlehnung an die "Nichtanerkennung einer AZP" für die Registrierung zum Ri.Anw. ist auch eine Anerkennung einer erfolgreich geführten Hasenspur auf AZP unzulässig. Eine AZP wird immer nach dem zulässigen Alter für eine HZP (siehe VZPO §4 (2)) durchgeführt.

Nicht ausreichend ist der Hinweis auf Prüfungszeugnissen "Hasenspur ja-nein", es muss eine Benotung erfolgen.

Eine erfolgreich geführte (mindestens genügende) Hasenspur wird auch anerkannt, wenn die sonstige Prüfung nicht bestanden wurde.

Selbstverständlich muss das erfolgreiche Führen auf Hasenspur ebenfalls innerhalb von 4 Jahren vor AntragssteIlung erfolgt sein, wie alle anderen Prüfungen auch.


20.02.2008
Hinweis an die Webmaster der DK-Klubs:
Es werden zunehmend veraltete, ungültige Formulare (Meldeblätter, Anträge auf Eintragung eines Wurfes usw.) bei der Zuchtbuchstelle eingereicht. Die Ursache hierfür ist, dass einzelne DK-Klubs die Formulare, aber auch PO´s von der Website www.deutsch-kurzhaar.de kopieren und auf ihrer eigenen Seite zum download bereitstellen. Dies ist nicht nur unzweckmäßig, sondern zudem auch verboten.
Unter http://www.deutsch-kurzhaar.de/dk-form.htm sind die aktuell gültigen Formulare des DK-Verbandes zum download bereitgestellt, unter http://www.jghv.de/service.htm erhalten Sie die aktuellen Formulare des JGHV. Bitte richten Sie auf diese Seiten einen Link ein, dann haben Sie die Gewähr, dass Ihren Usern immer die neuesten Formulare bereit gestellt werden.


14.02.2008
Lautnachweise bei Jagdgebrauchshunden

Der Laut gewinnt bei Jagdbebrauchshunden durch teilweise veränderte Jagdbedingungen eine immer größere Bedeutung. Unterschiedlichste Jagdhunderassen werden bei Jagden im Wald eingesetzt, und der Spur- oder Fährtenlaut oder zumindest der lockere Sichtlaut ist bei diesen Jagden unverzichtbar. Der Laut ist Voraussetzung für eine jagdliche Brauchbarkeit im Walde. Bei vielen Jagdgebrauchshunderassen wird der Lautnachweis für die Zuchtzulassung benötigt.

Allerdings herrscht vielfach noch Unklarheit, wie und auf welche Art Laut festgestellt und bescheinigt werden kann.

Diese verschiedenen Möglichkeiten einen Laut durch Verbandsrichter bestätigen und/ oder bescheinigen zu lassen, werden nachfolgend aufgezeigt:

1. Spurlaut und Sichtlaut an Fuchs und Hase auf VJP und HZP wird auf den Zensurentafeln (JGHV-Form) in den dafür vorgesehenen Feldern angekreuzt, auf der VGP/VPS-Zensurentafel beim Fach Stöbern, oder bei anderen Arbeiten als Bemerkung bei "Begründung der Note 4h und andere Bemerkungen" eingetragen.

2. Lautjagernachweis (Lautjagerstrich). . spurlautes Jagen (nur an Fuchs und Hase) auf der VJP, HZP, VGP und VPS oder gleichwertigen Prüfungen (z.B. Derby, Solms)

. lautes Stöbern auf der VGP (§ 52) oder gleichwertigen Prüfungen (z.B. VPS, GP bei Zuchtvereinen), It. auch an allem Wild und / oder einwandfrei spurlaut an Fuchs oder Hase.

. lautes Stöbern gem. § 52 VGPO z.B. während des Jagdbetriebes oder auf einer gesonderten Prüfung. Bestätigung auf Formblatt 23 von zwei Verbandsrichtern über einen Verbandsverein.

. spurlautes Jagen im Feld an Fuchs oder Hase. Bestätigung von zwei Richtern auf Formblatt 23 über den Verbandsverein.

. spurlautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis. Bestätigung von zwei Verbandsrichtern oder einem Verbandsrichter und einem Jäger auf Formblatt 24 über einen Verbandsverein.

3. Für die Zulassung zur Verbandsschweißprüfung muss nach § 4 VSwPO der Nachweis lauten Jagens erbracht werden. Hier wird der Laut an allem Haarwild zugelassen. Er kann durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses/Zensurentafel mit Eintrag gemäß Punkt 1 dieses Beitrages erbracht werden.

4. Auf den Prüfungszeugnissen (Zensurentafeln) Formblatt 3 und Formblatt 5 ist außerdem für den Vermerk: "Laut an anderem Haarwild", eine besondere Zeile auf den Zensurentafeln vorgesehen (vgl. Seiten 13 und 30 VZPO). Auf den Formblättern 7 und 10 kann der Laut an anderem Haarwild, und selbstverständlich auch an Hase und Fuchs außerhalb der Prüfung des Faches Stöbern, bei "Begründung der Note 4h und andere Bemerkungen" eingetragen werden.

Außerdem kann dieser Laut auf Vordruck 23 von zwei JGHV Verbandsrichtern bescheinigt werden. Dieses muss vom Verbandsverein bestätigt, aber nicht dem Stammbuchführer vorgelegt werden.

Dasselbe gilt für den Nachweis der Schussfestigkeit zur Zulassung zur VSwP.

Aus "Der Jagdgebrauchshund" 1/08
Stand: 1/08, Die Stammbuchkommission.

Anmerkung:
Für DK kann der Nachweis für lautes Jagen auch anlässlich einer Jagd auch auf dem Meldeblatt-SI durch zwei Verbandsrichter bestätigt werden.
Das Meldeblatt ist nur zu verwenden für Lautnachweise, die nicht anlässlich einer Prüfung erbracht wurden und die nicht die Bedingungen für die Erteilung des Leistungszeichens "LN" des JGHV erfüllen.


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