DEUTSCH-KURZHAAR |
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18.03.2023
Protokoll
Hauptversammlung 2023 31.03.2022
Protokoll
Hauptversammlung 2022 21.08.2021 OCD Untersuchung Zuchtvoraussetzung 21.08.2021
Protokoll
Hauptversammlung 2021 23.04.2019
Protokoll
Hauptversammlung 2019 17.03.2018
Protokoll
Hauptversammlung 2018 18.03.2017
Protokoll
Hauptversammlung 2017 18.03.2016
Protokoll
Hauptversammlung 2016 21.03.2015
Protokoll
Hauptversammlung 2015 22.03.2014
Protokoll
Hauptversammlung 2014
23.03.2013 PO NAKP (Nordamerikanische
Kurzhaarprüfung) 21.08.2021 OCD Untesuchung
Zuchtvoraussetzung 23.03.2013 PO NAKP (Nordamerikanische Kurzhaarprüfung) Nordamerikanische Kurzhaarprüfung NAKP vom 23. März 2013 (1) Die Hunde aus
Nordamerika, die aus Kostengründen nicht an einer Internationalen
Kurzhaarprüfung - IKP- teilnehmen konnten, soll auf NAKP die
Möglichkeit gegeben werden, ihre jagdliche Eignung und Fähigkeiten
unter Beweis zu stellen. Auf den §3 wird besonders hingewiesen. Die allgemeinen Bestimmungen für alle Zuchtprüfungen gelten ebenfalls in vollem Umfang. (3) Die NAKP findet jeweils ein Jahr nach der IKP statt. North American Kurzhaarprüfung NAKPMarch 23, 2013 (1) Dogs from North America that cannot participate in an Internationalen Kurzhaarprüfung – IKP – for monetary reasons are given the opportunity to show their hunting suitability and aptitude at the NAKP.(2) The test regulations for this test are the same as for the Internationalen Kurzhaarprüfung – IKP – with identical entry qualifications. Special attention must be paid to §3. The General Regulations for all breed tests apply to their full extent. (3) The NAKP is always held one year after the IKP. 17.03.2012
Einzelbewertungen Auszug
aus der Beschlossen auf der
Hauptversammlung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes e.V. § 1 Zuchtschauen im Sinne dieser Ordnung sind Veranstaltungen des DK-Verbandes und werden in der Regel von einem DK-Klub oder von mehreren Kurzhaar-Klubs gemeinsam ausgerichtet. Zuchtschauen dienen der Förderung der DK-Zucht. Zweck der Zuchtschau ist es, die Zuchttauglichkeit oder Zuchtuntauglichkeit eines Hundes festzustellen, soweit diese auf körperlichen Merkmalen beruht, sowie eine Beurteilung des Formwertes gemäß dem Standard und der Zuchtordnung des DK-Verbandes vorzunehmen. Neben den Ergebnissen der zuchtrelevanten Anlage- und Leistungsprüfungen ist die Bewertung auf der Zuchtschau ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der Zuchthunde. Neben dem äußeren Erscheinungsbild ist besonderer Wert auch auf ein ausgeglichenes Wesen zu legen. Auffälligkeiten im Wesen des Hundes sind unbedingt zu vermerken. In Ausnahmefällen können zur Feststellung der Zuchttauglichkeit Einzelbewertungen gemäß Artikel 2 der Zuchtordnung durchgeführt werden. § 2 a) Zuchtschauen sollen wenigstens sechs Wochen vor dem Termin dem Verbandszuchtwart und der Zuchtbuchstelle gemeldet werden. Nach Möglichkeit sollte ein Zuchtrichter aus einem unbeteiligten DK-Klub eingesetzt werden. b) Zuchtschauen müssen rechtzeitig in den DK-Blättern angekündigt und ausgeschrieben werden. c) Zuchtschauen dürfen nur an einer Örtlichkeit stattfinden, die die Vorführung der Hunde im Bewegungsablauf zulässt. Dabei muss der Hund Gelegenheit haben, sich in allen drei Gangarten frei zu entfalten. d) Die Bewertungsbögen aller auf einer Zuchtschau vorgestellten Hunde müssen innerhalb von vier Wochen der Zuchtbuchstelle eingereicht werden. Der Bewertungsbogen bei Einzelbewertungen ist innerhalb von 8 Tagen an den Verbandszuchtwart einzureichen. § 4 a) Die Meldung zu einer Zuchtschau hat schriftlich unter Beifügung einer aktuellen Ahnentafelkopie und des Nenngeldes zu erfolgen. b) Die Meldung einer
Einzelbewertung ist schriftlich unter Beifügung einer aktuellen
Ahnentafelkopie an den Klubvorsitzenden oder den Klubzuchtwart zu
erfolgen. Diese soll mindesten 10 Tage vor der Durchführung über den
Klubvorsitzenden oder den Klubzuchtwart dem Verbandszuchtwart gemeldet
werden. Der Verbandszuchtwart bestimmt zwei Zuchtrichter oder
Formwertrichter aus der näheren Umgebung des zu beurteilenden Hundes,
von denen der Eigentümer einen auswählt, der die Beurteilung vornimmt. Die Bestimmung gemäß §7 Allgemeine Bestimmungen der PO des DK-Verbandes bleiben davon unberührt. c) Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückgezahlt. 17.03.2012Gebühr
für Deckbescheinigung 01.03.2008 Anlage zum Protokoll vom 19.1.2008 zur Frage der Anerkennung der Hasenspur für die Registrierung zum Richteranwärter für Führer von DK. Folgende Festlegungen
wurden getroffen: In Anlehnung an die "Nichtanerkennung einer AZP" für die Registrierung zum Ri.Anw. ist auch eine Anerkennung einer erfolgreich geführten Hasenspur auf AZP unzulässig. Eine AZP wird immer nach dem zulässigen Alter für eine HZP (siehe VZPO §4 (2)) durchgeführt. Nicht ausreichend ist der Hinweis auf Prüfungszeugnissen "Hasenspur ja-nein", es muss eine Benotung erfolgen. Eine erfolgreich geführte (mindestens genügende) Hasenspur wird auch anerkannt, wenn die sonstige Prüfung nicht bestanden wurde. Selbstverständlich muss das erfolgreiche Führen auf Hasenspur ebenfalls innerhalb von 4 Jahren vor AntragssteIlung erfolgt sein, wie alle anderen Prüfungen auch. 20.02.2008 14.02.2008 Der Laut gewinnt bei Jagdbebrauchshunden durch teilweise veränderte Jagdbedingungen eine immer größere Bedeutung. Unterschiedlichste Jagdhunderassen werden bei Jagden im Wald eingesetzt, und der Spur- oder Fährtenlaut oder zumindest der lockere Sichtlaut ist bei diesen Jagden unverzichtbar. Der Laut ist Voraussetzung für eine jagdliche Brauchbarkeit im Walde. Bei vielen Jagdgebrauchshunderassen wird der Lautnachweis für die Zuchtzulassung benötigt. Allerdings herrscht vielfach noch Unklarheit, wie und auf welche Art Laut festgestellt und bescheinigt werden kann. Diese verschiedenen Möglichkeiten einen Laut durch Verbandsrichter bestätigen und/ oder bescheinigen zu lassen, werden nachfolgend aufgezeigt: 1. Spurlaut und Sichtlaut an Fuchs und Hase auf VJP und HZP wird auf den Zensurentafeln (JGHV-Form) in den dafür vorgesehenen Feldern angekreuzt, auf der VGP/VPS-Zensurentafel beim Fach Stöbern, oder bei anderen Arbeiten als Bemerkung bei "Begründung der Note 4h und andere Bemerkungen" eingetragen. 2. Lautjagernachweis (Lautjagerstrich). . spurlautes Jagen (nur an Fuchs und Hase) auf der VJP, HZP, VGP und VPS oder gleichwertigen Prüfungen (z.B. Derby, Solms) . lautes Stöbern auf der VGP (§ 52) oder gleichwertigen Prüfungen (z.B. VPS, GP bei Zuchtvereinen), It. auch an allem Wild und / oder einwandfrei spurlaut an Fuchs oder Hase. . lautes Stöbern gem. § 52 VGPO z.B. während des Jagdbetriebes oder auf einer gesonderten Prüfung. Bestätigung auf Formblatt 23 von zwei Verbandsrichtern über einen Verbandsverein. . spurlautes Jagen im Feld an Fuchs oder Hase. Bestätigung von zwei Richtern auf Formblatt 23 über den Verbandsverein. . spurlautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis. Bestätigung von zwei Verbandsrichtern oder einem Verbandsrichter und einem Jäger auf Formblatt 24 über einen Verbandsverein. 3. Für die Zulassung zur Verbandsschweißprüfung muss nach § 4 VSwPO der Nachweis lauten Jagens erbracht werden. Hier wird der Laut an allem Haarwild zugelassen. Er kann durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses/Zensurentafel mit Eintrag gemäß Punkt 1 dieses Beitrages erbracht werden. 4. Auf den Prüfungszeugnissen (Zensurentafeln) Formblatt 3 und Formblatt 5 ist außerdem für den Vermerk: "Laut an anderem Haarwild", eine besondere Zeile auf den Zensurentafeln vorgesehen (vgl. Seiten 13 und 30 VZPO). Auf den Formblättern 7 und 10 kann der Laut an anderem Haarwild, und selbstverständlich auch an Hase und Fuchs außerhalb der Prüfung des Faches Stöbern, bei "Begründung der Note 4h und andere Bemerkungen" eingetragen werden. Außerdem kann dieser Laut auf Vordruck 23 von zwei JGHV Verbandsrichtern bescheinigt werden. Dieses muss vom Verbandsverein bestätigt, aber nicht dem Stammbuchführer vorgelegt werden. Dasselbe gilt für den Nachweis der Schussfestigkeit zur Zulassung zur VSwP. Aus "Der Jagdgebrauchshund" 1/08 Anmerkung:
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