Verbandsemblem DEUTSCH-KURZHAAR-VERBAND E.V.

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Kassenordnung

Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V.

vom 16. 3.1968

§ 1
Buchführung und Zahlungsanweisung

1. Art und Umfang der Buchführung ist dem gewählten Schatzmeister überlassen, der hierüber nach Abstimmung mit dem Präsidenten des Verbandes entscheidet.

2. Die Buchführung hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Die Geschäftsvorfälle sind chronologisch aufzuzeichnen, die Belege geordnet abzulegen, so dass jederzeit ein Überblick über die Vermögenslage des Verbandes vorhanden ist.

3. Dem Schatzmeister ist Bankvollmacht zu erteilen. Die Belege - Rechnungen, Quittungen etc. - sind jedoch möglichst vor der Zahlung oder Überweisung vom Präsidenten des Verbandes gegenzuzeichnen.

§ 2
Jahresabschluss

Spätestens 4 Wochen nach Jahresabschluss ist die Buchführung abzuschließen und ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss zu erstellen. Hieraus müssen ersichtlich sein:

a) Die Vermögenswerte und Schulden des Verbandes

b) Die Einnahmen und Ausgaben des Verbandes, gegliedert nach den

Einnahmequellen oder Kostenarten.

Die Gliederung hat so zu erfolgen, dass jedem Verbandsmitglied hinreichend Einblick gewährt wird.

§ 3
Prüfung der Rechnungslegung

1. Die Prüfung soll durch eine angemessene Zahl von Belegprüfungen, Saldenabstimmungen und Additionen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses bestätigen. Die Prüfung ist nicht auf die Feststellung von Veruntreuung abzustellen. Sollten sich diese jedoch bei den oben beschriebenen Prüfungsverfahren ergeben, ist der Präsident des Verbandes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

2. Die Prüfer haben über ihre Prüfung eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag, Ort und die Prüfungshandlungen zu ersehen sind.

3. Bei ordnungsgemäßer Rechnungslegung ist gleichzeitig der Antrag auf Entlastung des Schatzmeisters zu stellen.

§ 4
Berichterstattung an die Verbandsversammlung

Der gegliederte Jahresabschluss, der Prüfungsbericht mit dem Antrag auf Entlastung des Schatzmeisters sind mit der Einladung zur Verbandsversammlung den Mitgliedern zuzustellen. Die Beschlussfassung erfolgt in der Verbandsversammlung.

Im übrigen gilt die Satzung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes.

Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 16. 3. 1968 in Goslar.