Verbandsemblem DEUTSCH-KURZHAAR-VERBAND E.V.

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Deutscher Champion Klub (DCh)

Die Hauptversammlung 1997 des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes hat folgende Regelung für die Verleihung des Titels Deutscher Champion Klub (DCh) beschlossen:

1. Der Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V. verleiht an Hunde der Rasse Deutsch-Kurzhaar den Titel Deutscher Champion (Klub).

2. Der Titel wird verliehen, wenn
- vier bestätigte Anwartschaften auf diesen Titel nachgewiesen werden (CAC), von denen mindestens zwei auf  internationalen und allgemeinen Zuchtschauen errungen wurden.
- zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss bei Rüden und Hündinnen ein zeitlicher Mindestabstand von 12 Monaten und 1 Tag liegen.
- Die Anwartschaften müssen unter mindestens drei verschiedenen Formwertrichtern erworben sein.
- Darüber hinaus muss mindestens eine Solms-Prüfung oder aber eine bestandene IKP, Kleemann-Prüfung oder Vollgebrauchsprüfung nach den Vorschriften des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes bzw. des Jagdgebrauchshundverbandes nachgewiesen sein.
Die Anwartschaften können in der Champion- und Gebrauchshundeklasse in Wettbewerb gestellt werden, für Rüden und Hündinnen getrennt. Einem Hund kann nur einmal der Titel Deutscher Champion (Klub) verliehen werden.

3. Sobald die in den Verleihungsbestimmungen geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels Deutscher Champion (Klub) beim Deutsch-Kurzhaar-Verband (Zuchtbuchstelle) stellen. Dazu sind die bestätigten Anwartskarten sowie eine Fotokopie der Ahnentafel vorzulegen.

Über die Verleihung des Titels wird eine Urkunde ausgefertigt und dem Eigentümer des Hundes, der den Titel errungen hat, zugestellt. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaft begleiten die bereits erhaltenen Anwartschaftskarten den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Antragberechtigt ist derjenige, der zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen erfüllt sind, Eigentümer des betreffenden Hundes ist,

Alle Eigentümer von Deutsch-Kurzhaar-Hunden, die sich an dem Wettbewerb um den Titel Deutscher Champion (Klub) beteiligen, unterwerfen sich diesen verleihungsbestimmungen. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften für den Titel Deutscher Champion (Klub) und denTitel Deutscher Champion (Klub) besteht nicht.

4. Für den Titel Deutscher Champion (Klub) und für die Anwartschaften sind folgende Abkürzungen anzuwenden:

Deutscher Champion (Klub) = Dt.Ch. (Klub)
Anwartschaft auf den Deutscher Champion = Anw.Dt.Ch. (Klub)

Die Bestätigungsbegühr für jede Anwartschaft beträgt € 5,10, DM 10,00. Die Gebühr für die Verleihung des Titels Deutscher Champion (Klub) beträgt € 20,40, DM 40,00 zuzüglich Porto und Mehrwertsteuer.

Die Verleihungsbestimmungen gelten ab Beschlussfassung Hauptversammlung 1997 des Deutsch-Kurzhaar- Verbandes e.V.