Die Hauptversammlung 1997 des
Deutsch-Kurzhaar-Verbandes hat folgende Regelung für die Verleihung des
Titels Deutscher Champion Klub (DCh) beschlossen:
1. Der Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V. verleiht an Hunde der Rasse
Deutsch-Kurzhaar den Titel Deutscher Champion (Klub).
2. Der Titel wird verliehen, wenn
- vier bestätigte Anwartschaften auf diesen Titel nachgewiesen werden
(CAC), von denen mindestens zwei auf internationalen und
allgemeinen Zuchtschauen errungen wurden.
- zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss bei Rüden und
Hündinnen ein zeitlicher Mindestabstand von 12 Monaten und 1 Tag
liegen.
- Die Anwartschaften müssen unter mindestens drei verschiedenen
Formwertrichtern erworben sein.
- Darüber hinaus muss mindestens eine Solms-Prüfung oder aber eine
bestandene IKP, Kleemann-Prüfung oder Vollgebrauchsprüfung nach den
Vorschriften des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes bzw. des
Jagdgebrauchshundverbandes nachgewiesen sein.
Die Anwartschaften können in der Champion- und Gebrauchshundeklasse in
Wettbewerb gestellt werden, für Rüden und Hündinnen getrennt. Einem
Hund kann nur einmal der Titel Deutscher Champion (Klub) verliehen
werden.
3. Sobald die in den Verleihungsbestimmungen geforderten Voraussetzungen
erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des
Titels Deutscher Champion (Klub) beim Deutsch-Kurzhaar-Verband
(Zuchtbuchstelle) stellen. Dazu sind die bestätigten Anwartskarten
sowie eine Fotokopie der Ahnentafel vorzulegen.
Über die Verleihung des Titels wird eine Urkunde ausgefertigt und dem
Eigentümer des Hundes, der den Titel errungen hat, zugestellt. Bei
Eigentumswechsel während der Anwartschaft begleiten die bereits
erhaltenen Anwartschaftskarten den Hund und gehen an den neuen
Eigentümer über.
Antragberechtigt ist derjenige, der zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Bedingungen erfüllt sind, Eigentümer des betreffenden Hundes ist,
Alle Eigentümer von Deutsch-Kurzhaar-Hunden, die sich an dem Wettbewerb
um den Titel Deutscher Champion (Klub) beteiligen, unterwerfen sich
diesen verleihungsbestimmungen. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften
für den Titel Deutscher Champion (Klub) und denTitel Deutscher Champion
(Klub) besteht nicht.
4. Für den Titel Deutscher Champion (Klub) und für die Anwartschaften
sind folgende Abkürzungen anzuwenden:
Deutscher
Champion (Klub) = Dt.Ch. (Klub)
Anwartschaft auf den Deutscher Champion = Anw.Dt.Ch. (Klub)
Die Bestätigungsbegühr für jede Anwartschaft beträgt € 5,10, DM
10,00. Die Gebühr für die Verleihung des Titels Deutscher Champion
(Klub) beträgt € 20,40, DM 40,00 zuzüglich Porto und Mehrwertsteuer.
Die Verleihungsbestimmungen gelten ab Beschlussfassung Hauptversammlung
1997 des Deutsch-Kurzhaar- Verbandes e.V.