Emblem des DK-Verbandes

 DEUTSCH-KURZHAAR-VERBAND E.V.

home 

Deutsch-Kurzhaar . Der vielseitige Jagdgebrauchshund . edel . zuverlässig . pflegeleicht


15.04.2010 Protokoll Hauptversammlung am 20.03.2010         

19.03.2010 Kennzeichnung von Hunden

28.05.2009 Protokoll Hauptversammlung am 21.03.2009             

28.05.2008 Protokoll Hauptversammlung am 15.03.2008              
28.05.2008 General Meeting minutes  on 15.03.2008            

15.03.2008 Wichtiges zum Prüfungs- und Zuchtwesen
01.03.2008
Hasenspur bei Führern von DK zur Registrierung zum Richteranwärter
20.02.2008 Hinweis an die Webmaster der DK-Klubs
14.02.2008
Lautnachweise bei Jagdgebrauchshunden


19.03.2010
Kennzeichnung von Hunden

Im "Der Jagdgebrauchshund" 2/2010 ist auf Seite 23 ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom Oktober 2009 abgedruckt. 
Wesentliche Aussage: Hunde ab einem Alter von zwei Wochen dürfen nur im Einzelfall, wenn dies nach tierärztlicher Indikation geboten ist, und nur durch einen Tierarzt unter Betäubung tätowiert werden.
Die bisher gültige Regelung aus dem Jahr 1998 wonach das Tätowieren ohne Betäubung bis zu einem Alter von 12 Wochen zulässig ist, wird im Hinblick auf die mittlerweile ausgereifte Technik der Kennzeichnung mit Mikrochip nicht mehr aufrecht erhalten.
Inzwischen haben sich weitere Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) der Rechtsauffassung des Freistaates Bayern angeschlossen.
Dies erforderte die Änderung des Artikel 6 unserer Zuchtordnung.
Auf der Hauptversammlung des DK-Verbandes am 19.03.2010 wurde folgende Änderung (blauer Text) beschlossen und tritt am 01.10.2010 in Kraft.

Artikel 6
Wurfabnahme und
Chippen

Alle eingetragenen Deutsch-Kurzhaar-Welpen müssen mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Dies erfolgt durch einen Tierarzt oder Beauftragten in der 7. bis 9. Lebenswoche und könnte zusammen mit der Impfung durchgeführt werden.
Die Zuchtbuchstelle verschickt die Chips mit der Kostenrechnung per Nachnahme oder gegen Vorkasse an den Züchter.
Die Ahnentafeln werden an den Zuchtwart oder den für die Wurfabnahme Beauftragten verschickt.

Der Zuchtwart bzw. für die Wurfabnahme Beauftragte muss die Abnahme des gesamten Wurfes ablehnen:
a) wenn die Ahnentafeln bei der Zuchtbuchstelle nicht bezahlt wurden (Beleg);
b) wenn zum Zeitpunkt der Abnahme nicht alle lebenden Welpen anwesend sind (die Ahnentafeln der eingegangenen Welpen werden entwertet);
c) wenn die Zeichnung der Mutter und der Welpen nicht mit den Angaben auf den Ahnentafeln übereinstimmen und dadurch Zweifel an der Identität entstehen;

d) wenn die Welpen nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurden, er muss überprüfen, ob die Nr. des Mikrochips mit den Angaben auf der Ahnentafel übereinstimmt;
e) wenn die Haltung oder der Zustand der Hunde den Grundsätzen der Tierhaltung entgegensteht.

Einsprüche gegen die Entscheidung des
Zuchtwarts bzw. für die Wurfabnahme Beauftragten werden gemäß Artikel 9 der Zuchtordnung behandelt.

Kosten der Wurfabnahme

a) Der Zuchtwart bzw. für die Wurfabnahme Beauftragte vereinbart mit dem Züchter rechtzeitig Termin und Ort der Wurfbesichtigung. Die Kosten trägt der Züchter. Sie sind vor der Wurfabnahme an den jeweiligen Klub oder an den mit der Wurfabnahme Beauftragten zu zahlen.
b) Die Gebühren für die Wurfabnahme regeln die Vereine.

Die Wurfabnahme durch den Züchter ist untersagt.

Der restliche Text des Artikel 6 entfällt ersatzlos.

Hinweis:
Die Zuchtbuchstelle erwirbt Chips mit fortlaufender Nummer, die Chip-Nummer wird auf der Ahnentafel und im Zuchtbuch vermerkt. In einer Tabelle, welche im Zuchtbuch gedruckt und im Internet veröffentlicht wird, kann anhand der Chip-Nr. die ZB-Nr. und somit der Züchter festgestellt werden. Es wird den Welpenkäufern empfohlen, ihre Hunde zusätzlich bei einem Heimtierregister (z.B.. Tasso) registrieren zu lassen.


15.03.2008 Wichtiges zum Prüfungs- und Zuchtwesen, 
beschlossen auf der Hauptversammlung des DK-Verbandes in Fulda:
Änderungen des Standards:
Der DK-Klub Havelland hat seinen Antrag zurückgezogen, der Standard wird erst 2009 geändert.
Änderungen der Zuchtordnung (treten am 01.10.2008 in Kraft):
Wesentliche Änderungen:
zu Zuchtbeschränkungen:
gestrichen: Eine Hündin darf innerhalb zweier Kalenderjahre nur zweimal zur Zucht verwendet werden.
neuer Text: Grundsätzlich sollte einer Hündin nicht mehr als ein Wurf pro Jahr zugemutet werden, sollte jedoch die Hündin aus züchterischen Gründen in einem Jahr zweimal zur Zucht verwendet werden, darf im darauffolgenden Jahr mit der Hündin nicht gezüchtet werden.
zu Zuchttauglichkeit im Ausland gezüchteter Hunde
a) DK-Hunde, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland gezüchtet wurden und die von der FCI anerkannte Ahnentafeln haben, können zur Zucht zugelassen werden, wenn sie und deren Eltern alle Voraussetzungen der Zuchtordnung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes e.V. erfüllen. Hierbei werden vergleichbare ausländische Prüfungen anerkannt. Die HD-Freiheit des importierten Hundes muss vom HD-Gutachter des DK-Verbandes bestätigt werden. Die Reinzucht ist über 5 Generationen nachzuweisen.
zu Künstliche Besamung:
Züchter in Nordamerika können die DNA Analyse und den Nachweis der Abstammung von folgendem Institut durchführen lassen: MMI Genomics, Inc., 1756 Picasso Avenue, Davis, CA. 95616, USA.

Zuchtordnung 2008, gültig ab 01.10.2008, im PDF-Format

Änderung der Zuchtschauordnung (tritt am 01.10.2008 in Kraft):
Zur Altersklasse gehören Hunde mit einem höheren Alter als 18 15 Monate.
Wegen Entropium, Ektropium und Distichiasis (doppelte Lidreihe) operativ behandelte Hunde. Hunde, deren körperliche Mängel operativ beseitigt wurden, sind vor jeder Zuchtschau zu melden.

Zuchtschauordnung 2008, gültig ab 01.10.2008, im PDF-Format

Hinweis: Die Mängelfeststellung bei einer Zuchtprüfung sollte grundsätzlich nur von Formwert- oder Spezialzuchtrichtern vorgenommen werden. Steht kein Formwert- oder Spezialzuchtrichter zur Verfügung, kann die Mängelfeststellung auch von Leistungsrichtern vorgenommen werden. Diese Feststellungen sind jedoch keine zuchtrelevanten Aussagen.


01.03.2008
Hasenspur bei Führern von DK zur Registrierung zum Richteranwärter

Sehr geehrter Herr Prof. Lemmer,
wie bekannt, hat es in der Vergangenheit immer mal Schwierigkeiten bei der Auslegung der Ordnung für das Verbandsrichterwesen und der Protokollnotiz vom 15.11 .2006 von Vereinen ihres Verbandes bzw. einzelnen Hundeführern gegeben. Einige Anträge von DK-Führern wurden an die Stammbuch- kommission weitergeleitet, dem Präsidium Empfehlungen zur Entscheidungsfindung zu geben.

Ich lege Ihnen einen Auszug aus der Sitzung des Präsidiums vom 19.1.2008 bei und bitte Sie, diesen zu veröffentlichen, bzw. zu veranlassen, dass die Formblätter für Derby und Solms entsprechend geändert werden.

Dr. Lutz Frank

Anlage zum Protokoll vom 19.1.2008 zur Frage der Anerkennung der Hasenspur für die Registrierung zum Richteranwärter für Führer von DK.

Folgende Festlegungen wurden getroffen:
Der DK-Verband wird gebeten, diese Regelung zu veröffentlichen.

Als R-Anwärter kann registriert werden:

1.
wer auf Jugendsuche oder HZP erfolgreich mit Spur geführt hat
2.
auf Derby oder Solms den Andreasstern erhalten hat
3.
auf Derby, Solms oder HZP eine benotete Hasenspur mit mindestens genügend nachweisen kann.

In Anlehnung an die "Nichtanerkennung einer AZP" für die Registrierung zum Ri.Anw. ist auch eine Anerkennung einer erfolgreich geführten Hasenspur auf AZP unzulässig. Eine AZP wird immer nach dem zulässigen Alter für eine HZP (siehe VZPO §4 (2)) durchgeführt.

Nicht ausreichend ist der Hinweis auf Prüfungszeugnissen "Hasenspur ja-nein", es muss eine Benotung erfolgen.

Eine erfolgreich geführte (mindestens genügende) Hasenspur wird auch anerkannt, wenn die sonstige Prüfung nicht bestanden wurde.

Selbstverständlich muss das erfolgreiche Führen auf Hasenspur ebenfalls innerhalb von 4 Jahren vor AntragssteIlung erfolgt sein, wie alle anderen Prüfungen auch.


20.02.2008
Hinweis an die Webmaster der DK-Klubs:
Es werden zunehmend veraltete, ungültige Formulare (Meldeblätter, Anträge auf Eintragung eines Wurfes usw.) bei der Zuchtbuchstelle eingereicht. Die Ursache hierfür ist, dass einzelne DK-Klubs die Formulare, aber auch PO´s von der Website www.deutsch-kurzhaar.de kopieren und auf ihrer eigenen Seite zum download bereitstellen. Dies ist nicht nur unzweckmäßig, sondern zudem auch verboten.
Unter http://www.deutsch-kurzhaar.de/dk-form.htm sind die aktuellen Formulare des DK-Verbandes zum download bereitgestellt, unter http://www.jghv.de/service.htm erhalten Sie die aktuellen Formulare des JGHV. Bitte richten Sie auf diese Seiten einen Link ein, dann haben Sie die Gewähr, dass Ihren Usern immer die neuesten Formulare bereit gestellt werden.


14.02.2008
Lautnachweise bei Jagdgebrauchshunden

Der Laut gewinnt bei Jagdbebrauchshunden durch teilweise veränderte Jagdbedingungen eine immer größere Bedeutung. Unterschiedlichste Jagdhunderassen werden bei Jagden im Wald eingesetzt, und der Spur- oder Fährtenlaut oder zumindest der lockere Sichtlaut ist bei diesen Jagden unverzichtbar. Der Laut ist Voraussetzung für eine jagdliche Brauchbarkeit im Walde. Bei vielen Jagdgebrauchshunderassen wird der Lautnachweis für die Zuchtzulassung benötigt.

Allerdings herrscht vielfach noch Unklarheit, wie und auf welche Art Laut festgestellt und bescheinigt werden kann.

Diese verschiedenen Möglichkeiten einen Laut durch Verbandsrichter bestätigen und/ oder bescheinigen zu lassen, werden nachfolgend aufgezeigt:

1. Spurlaut und Sichtlaut an Fuchs und Hase auf VJP und HZP wird auf den Zensurentafeln (JGHV-Form) in den dafür vorgesehenen Feldern angekreuzt, auf der VGP/VPS-Zensurentafel beim Fach Stöbern, oder bei anderen Arbeiten als Bemerkung bei "Begründung der Note 4h und andere Bemerkungen" eingetragen.

2. Lautjagernachweis (Lautjagerstrich). . spurlautes Jagen (nur an Fuchs und Hase) auf der VJP, HZP, VGP und VPS oder gleichwertigen Prüfungen (z.B. Derby, Solms)

. lautes Stöbern auf der VGP (§ 52) oder gleichwertigen Prüfungen (z.B. VPS, GP bei Zuchtvereinen), It. auch an allem Wild und / oder einwandfrei spurlaut an Fuchs oder Hase.

. lautes Stöbern gem. § 52 VGPO z.B. während des Jagdbetriebes oder auf einer gesonderten Prüfung. Bestätigung auf Formblatt 23 von zwei Verbandsrichtern über einen Verbandsverein.

. spurlautes Jagen im Feld an Fuchs oder Hase. Bestätigung von zwei Richtern auf Formblatt 23 über den Verbandsverein.

. spurlautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis. Bestätigung von zwei Verbandsrichtern oder einem Verbandsrichter und einem Jäger auf Formblatt 24 über einen Verbandsverein.

3. Für die Zulassung zur Verbandsschweißprüfung muss nach § 4 VSwPO der Nachweis lauten Jagens erbracht werden. Hier wird der Laut an allem Haarwild zugelassen. Er kann durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses/Zensurentafel mit Eintrag gemäß Punkt 1 dieses Beitrages erbracht werden.

4. Auf den Prüfungszeugnissen (Zensurentafeln) Formblatt 3 und Formblatt 5 ist außerdem für den Vermerk: "Laut an anderem Haarwild", eine besondere Zeile auf den Zensurentafeln vorgesehen (vgl. Seiten 13 und 30 VZPO). Auf den Formblättern 7 und 10 kann der Laut an anderem Haarwild, und selbstverständlich auch an Hase und Fuchs außerhalb der Prüfung des Faches Stöbern, bei "Begründung der Note 4h und andere Bemerkungen" eingetragen werden.

Außerdem kann dieser Laut auf Vordruck 23 von zwei JGHV Verbandsrichtern bescheinigt werden. Dieses muss vom Verbandsverein bestätigt, aber nicht dem Stammbuchführer vorgelegt werden.

Dasselbe gilt für den Nachweis der Schussfestigkeit zur Zulassung zur VSwP.

Aus "Der Jagdgebrauchshund" 1/08
Stand: 1/08, Die Stammbuchkommission.

Anmerkung:
Für DK kann der Nachweis für lautes Jagen auch anlässlich einer Jagd auch auf dem Meldeblatt-SI durch zwei Verbandsrichter bestätigt werden.
Das Meldeblatt ist nur zu verwenden für Lautnachweise, die nicht anlässlich einer Prüfung erbracht wurden und die nicht die Bedingungen für die Erteilung des Leistungszeichens "LN" des JGHV erfüllen.


< zurück  

 

home