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15.04.2010
Protokoll
Hauptversammlung am 20.03.2010
19.03.2010
Kennzeichnung von Hunden
28.05.2009
Protokoll
Hauptversammlung am 21.03.2009
28.05.2008 Protokoll
Hauptversammlung am 15.03.2008
28.05.2008 General
Meeting minutes on 15.03.2008
15.03.2008 Wichtiges
zum Prüfungs- und Zuchtwesen
01.03.2008 Hasenspur
bei Führern von DK zur Registrierung zum Richteranwärter
20.02.2008 Hinweis an die Webmaster der
DK-Klubs
14.02.2008
Lautnachweise
bei Jagdgebrauchshunden
19.03.2010
Kennzeichnung von Hunden
Im "Der Jagdgebrauchshund" 2/2010 ist auf Seite 23
ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Gesundheit vom Oktober 2009 abgedruckt.
Wesentliche Aussage: Hunde ab einem Alter von zwei Wochen dürfen nur
im Einzelfall, wenn dies nach tierärztlicher Indikation geboten ist,
und nur durch einen Tierarzt unter Betäubung tätowiert werden.
Die bisher gültige Regelung aus dem Jahr 1998 wonach das Tätowieren
ohne Betäubung bis zu einem Alter von 12 Wochen zulässig ist, wird im
Hinblick auf die mittlerweile ausgereifte Technik der Kennzeichnung mit
Mikrochip nicht mehr aufrecht erhalten.
Inzwischen haben sich weitere Bundesländer (Schleswig-Holstein,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) der Rechtsauffassung des Freistaates
Bayern angeschlossen.
Dies erforderte die Änderung des Artikel 6 unserer Zuchtordnung.
Auf der Hauptversammlung des DK-Verbandes am 19.03.2010 wurde folgende
Änderung (blauer Text) beschlossen und
tritt am 01.10.2010 in Kraft.
Artikel
6
Wurfabnahme und
Chippen
Alle eingetragenen
Deutsch-Kurzhaar-Welpen müssen mittels Mikrochip gekennzeichnet werden.
Dies erfolgt durch einen Tierarzt oder Beauftragten in der 7. bis 9. Lebenswoche und
könnte zusammen mit der Impfung durchgeführt werden.
Die Zuchtbuchstelle verschickt die Chips mit der
Kostenrechnung per
Nachnahme oder gegen Vorkasse
an den Züchter.
Die Ahnentafeln werden an den Zuchtwart oder den für die Wurfabnahme Beauftragten
verschickt.
Der Zuchtwart bzw. für
die Wurfabnahme Beauftragte muss die Abnahme des gesamten Wurfes
ablehnen:
a) wenn die Ahnentafeln bei der Zuchtbuchstelle nicht bezahlt wurden
(Beleg);
b) wenn zum Zeitpunkt der Abnahme nicht alle lebenden Welpen anwesend
sind (die Ahnentafeln der eingegangenen Welpen werden entwertet);
c) wenn die Zeichnung der Mutter und der Welpen nicht mit den Angaben
auf den Ahnentafeln übereinstimmen und dadurch Zweifel an der
Identität entstehen;
d) wenn die Welpen nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurden, er
muss überprüfen, ob die Nr. des Mikrochips mit den Angaben auf der
Ahnentafel übereinstimmt;
e) wenn die Haltung oder der Zustand der Hunde den Grundsätzen der
Tierhaltung entgegensteht.
Einsprüche gegen die Entscheidung des Zuchtwarts bzw. für die
Wurfabnahme Beauftragten werden gemäß Artikel 9 der Zuchtordnung
behandelt.
Kosten der Wurfabnahme
a) Der Zuchtwart bzw.
für die Wurfabnahme Beauftragte vereinbart mit dem Züchter rechtzeitig
Termin und Ort der Wurfbesichtigung. Die Kosten trägt der Züchter. Sie
sind vor der Wurfabnahme an den jeweiligen Klub oder an den mit
der Wurfabnahme Beauftragten zu zahlen.
b) Die Gebühren für die Wurfabnahme regeln die Vereine.
Die Wurfabnahme durch
den Züchter ist untersagt.
Der restliche Text des Artikel 6
entfällt ersatzlos.
Hinweis:
Die Zuchtbuchstelle erwirbt Chips mit fortlaufender Nummer, die
Chip-Nummer wird auf der Ahnentafel und im Zuchtbuch vermerkt. In einer
Tabelle, welche im Zuchtbuch gedruckt und im Internet veröffentlicht
wird, kann anhand der Chip-Nr. die ZB-Nr. und somit der Züchter
festgestellt werden. Es wird den Welpenkäufern empfohlen, ihre Hunde
zusätzlich bei einem Heimtierregister (z.B.. Tasso) registrieren zu
lassen.

15.03.2008
Wichtiges zum Prüfungs- und Zuchtwesen,
beschlossen auf der Hauptversammlung des DK-Verbandes in Fulda:
Änderungen des Standards:
Der DK-Klub Havelland hat seinen Antrag zurückgezogen, der Standard
wird erst 2009 geändert.
Änderungen der Zuchtordnung (treten am 01.10.2008 in Kraft):
Wesentliche Änderungen:
zu Zuchtbeschränkungen:
gestrichen: Eine
Hündin darf innerhalb zweier Kalenderjahre nur zweimal zur Zucht
verwendet werden.
neuer Text: Grundsätzlich sollte einer Hündin
nicht mehr als ein Wurf pro Jahr zugemutet werden, sollte jedoch die
Hündin aus züchterischen Gründen in einem Jahr zweimal zur Zucht
verwendet werden, darf im darauffolgenden Jahr mit der Hündin nicht
gezüchtet werden.
zu Zuchttauglichkeit im Ausland gezüchteter Hunde
a) DK-Hunde, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland gezüchtet
wurden und die von der FCI anerkannte Ahnentafeln haben, können zur
Zucht zugelassen werden, wenn sie und deren Eltern
alle Voraussetzungen der Zuchtordnung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes
e.V. erfüllen. Hierbei werden vergleichbare ausländische Prüfungen
anerkannt. Die HD-Freiheit des importierten Hundes
muss vom HD-Gutachter des DK-Verbandes bestätigt werden. Die
Reinzucht ist über 5 Generationen nachzuweisen.
zu Künstliche Besamung:
Züchter in Nordamerika können die DNA Analyse
und den Nachweis der Abstammung von folgendem Institut durchführen
lassen: MMI Genomics, Inc., 1756 Picasso Avenue, Davis, CA. 95616, USA.
Zuchtordnung
2008, gültig ab 01.10.2008, im PDF-Format
Änderung der
Zuchtschauordnung (tritt am 01.10.2008 in Kraft):
Zur Altersklasse gehören Hunde mit einem höheren Alter als 18
15 Monate.
Wegen Entropium, Ektropium und Distichiasis
(doppelte Lidreihe) operativ behandelte Hunde. Hunde,
deren körperliche Mängel operativ beseitigt wurden, sind vor
jeder Zuchtschau zu melden.
Zuchtschauordnung
2008, gültig ab 01.10.2008, im PDF-Format
Hinweis: Die Mängelfeststellung bei einer Zuchtprüfung sollte
grundsätzlich nur von Formwert- oder Spezialzuchtrichtern vorgenommen
werden. Steht kein Formwert- oder Spezialzuchtrichter zur Verfügung,
kann die Mängelfeststellung auch von Leistungsrichtern vorgenommen
werden. Diese Feststellungen sind jedoch keine zuchtrelevanten Aussagen.

01.03.2008
Hasenspur bei Führern von DK zur Registrierung
zum Richteranwärter
Sehr geehrter Herr Prof. Lemmer,
wie bekannt, hat es in der Vergangenheit immer mal Schwierigkeiten bei
der Auslegung der Ordnung für das Verbandsrichterwesen und der
Protokollnotiz vom 15.11 .2006 von Vereinen ihres Verbandes bzw.
einzelnen Hundeführern gegeben. Einige Anträge von DK-Führern wurden
an die Stammbuch- kommission weitergeleitet, dem Präsidium Empfehlungen
zur Entscheidungsfindung zu geben.
Ich lege Ihnen einen Auszug aus der Sitzung des Präsidiums vom
19.1.2008 bei und bitte Sie, diesen zu veröffentlichen, bzw. zu
veranlassen, dass die Formblätter für Derby und Solms entsprechend
geändert werden.
Dr. Lutz Frank
Anlage zum Protokoll vom
19.1.2008 zur Frage der Anerkennung der Hasenspur für die Registrierung
zum Richteranwärter für Führer von DK.
Folgende Festlegungen
wurden getroffen:
Der DK-Verband wird gebeten, diese Regelung zu veröffentlichen.
Als R-Anwärter kann registriert werden:
1. wer auf Jugendsuche oder HZP
erfolgreich mit Spur geführt hat
2. auf Derby oder Solms den
Andreasstern erhalten hat
3. auf Derby, Solms oder HZP eine
benotete Hasenspur mit mindestens genügend nachweisen kann.
In Anlehnung an die
"Nichtanerkennung einer AZP" für die Registrierung zum Ri.Anw.
ist auch eine Anerkennung einer erfolgreich geführten Hasenspur auf AZP
unzulässig. Eine AZP wird immer nach dem zulässigen Alter für eine
HZP (siehe VZPO §4 (2)) durchgeführt.
Nicht ausreichend ist der
Hinweis auf Prüfungszeugnissen "Hasenspur ja-nein", es muss
eine Benotung erfolgen.
Eine erfolgreich
geführte (mindestens genügende) Hasenspur wird auch anerkannt, wenn
die sonstige Prüfung nicht bestanden wurde.
Selbstverständlich muss
das erfolgreiche Führen auf Hasenspur ebenfalls innerhalb von 4 Jahren
vor AntragssteIlung erfolgt sein, wie alle anderen Prüfungen auch.

20.02.2008
Hinweis an die Webmaster der DK-Klubs:
Es werden zunehmend veraltete, ungültige Formulare (Meldeblätter,
Anträge auf Eintragung eines Wurfes usw.) bei der Zuchtbuchstelle
eingereicht. Die Ursache hierfür ist, dass einzelne DK-Klubs die
Formulare, aber auch PO´s von der Website www.deutsch-kurzhaar.de
kopieren und auf ihrer eigenen Seite zum download bereitstellen. Dies
ist nicht nur unzweckmäßig, sondern zudem auch verboten.
Unter http://www.deutsch-kurzhaar.de/dk-form.htm
sind die aktuellen Formulare des DK-Verbandes zum download
bereitgestellt, unter http://www.jghv.de/service.htm
erhalten Sie die aktuellen Formulare des JGHV. Bitte richten Sie auf
diese Seiten einen Link ein, dann haben Sie die Gewähr, dass Ihren Usern
immer die neuesten Formulare bereit gestellt werden.
14.02.2008
Lautnachweise bei Jagdgebrauchshunden
Der Laut gewinnt bei Jagdbebrauchshunden durch
teilweise veränderte Jagdbedingungen eine immer größere Bedeutung.
Unterschiedlichste Jagdhunderassen werden bei Jagden im Wald eingesetzt,
und der Spur- oder Fährtenlaut oder zumindest der lockere
Sichtlaut ist bei diesen Jagden unverzichtbar. Der Laut ist
Voraussetzung für eine jagdliche Brauchbarkeit im Walde. Bei vielen
Jagdgebrauchshunderassen wird der Lautnachweis für die
Zuchtzulassung benötigt.
Allerdings herrscht vielfach noch Unklarheit, wie und
auf welche Art Laut festgestellt und bescheinigt werden kann.
Diese verschiedenen Möglichkeiten einen Laut durch
Verbandsrichter bestätigen und/ oder bescheinigen zu lassen, werden
nachfolgend aufgezeigt:
1. Spurlaut und Sichtlaut an Fuchs und Hase auf
VJP und HZP wird auf den Zensurentafeln (JGHV-Form) in den dafür
vorgesehenen Feldern angekreuzt, auf der VGP/VPS-Zensurentafel beim Fach
Stöbern, oder bei anderen Arbeiten als Bemerkung bei "Begründung
der Note 4h und andere Bemerkungen" eingetragen.
2. Lautjagernachweis (Lautjagerstrich). . spurlautes Jagen (nur
an Fuchs und Hase) auf der VJP, HZP, VGP und VPS oder gleichwertigen
Prüfungen (z.B. Derby, Solms)
. lautes Stöbern auf der VGP (§ 52) oder
gleichwertigen Prüfungen (z.B. VPS, GP bei Zuchtvereinen), It. auch an
allem Wild und / oder einwandfrei spurlaut an Fuchs oder Hase.
. lautes Stöbern gem. § 52 VGPO z.B.
während des Jagdbetriebes oder auf einer gesonderten Prüfung.
Bestätigung auf Formblatt 23 von zwei Verbandsrichtern über einen
Verbandsverein.
. spurlautes Jagen im Feld an Fuchs oder Hase.
Bestätigung von zwei Richtern auf Formblatt 23 über den
Verbandsverein.
. spurlautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis. Bestätigung
von zwei Verbandsrichtern oder einem Verbandsrichter und einem Jäger
auf Formblatt 24 über einen Verbandsverein.
3. Für die Zulassung zur Verbandsschweißprüfung
muss nach § 4 VSwPO der Nachweis lauten Jagens erbracht
werden. Hier wird der Laut an allem Haarwild zugelassen. Er kann durch
Vorlage eines Prüfungszeugnisses/Zensurentafel mit Eintrag gemäß
Punkt 1 dieses Beitrages erbracht werden.
4. Auf den Prüfungszeugnissen
(Zensurentafeln) Formblatt 3 und Formblatt 5 ist außerdem für den
Vermerk: "Laut an anderem Haarwild", eine besondere
Zeile auf den Zensurentafeln vorgesehen (vgl. Seiten 13 und 30 VZPO).
Auf den Formblättern 7 und 10 kann der Laut an anderem Haarwild, und
selbstverständlich auch an Hase und Fuchs außerhalb der Prüfung des
Faches Stöbern, bei "Begründung der Note 4h und andere
Bemerkungen" eingetragen werden.
Außerdem kann dieser Laut auf Vordruck 23 von
zwei JGHV Verbandsrichtern bescheinigt werden. Dieses muss vom
Verbandsverein bestätigt, aber nicht dem Stammbuchführer vorgelegt
werden.
Dasselbe gilt für den Nachweis der Schussfestigkeit zur Zulassung
zur VSwP.
Aus "Der Jagdgebrauchshund" 1/08
Stand: 1/08, Die Stammbuchkommission.
Anmerkung:
Für DK kann der Nachweis für lautes
Jagen auch anlässlich einer Jagd auch auf dem Meldeblatt-SI durch zwei
Verbandsrichter bestätigt werden.
Das Meldeblatt ist nur zu verwenden für
Lautnachweise, die nicht
anlässlich einer Prüfung erbracht wurden und die nicht die Bedingungen
für die Erteilung des Leistungszeichens "LN" des JGHV
erfüllen.
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