Röntgenuntersuchungsbogen
und
Blutprobenbegleitschein
 ausfüllbar

 Auszug aus "Kurzhaar-Blätter"  01/07:


Hunde, welche mit A1, A2, B1 oder B2 beurteilt werden, sind zur Zucht zugelassen.
Hunde, welche mit C, D oder E beurteilt werden, sind nicht zur Zucht zugelassen.

Bitte beachten:
Ab 01.10.2021 ist die OCD Untersuchung 
zur Erlangung der Zuchttauglichkeit erforderlich!

Auszug aus "Kurzhaar-Blätter"  01/11:

Änderung bezüglich der Einsendung digitaler HD - Röntgenaufnahmen
Aufgrund vieler Vorteile werden in der Tierärzteschaft immer mehr Röntgenaufnahmen digital angefertigt.
Bisher mussten digital erstellte Aufnahmen entweder ausgedruckt oder auf CD gebrannt werden.
Die Versendung der Bilder auf CD bringt Probleme für die Gutachter.
Mal ist die CD auf dem Postweg zerstört, mal ist die CD nicht lesbar. Deswegen gibt es jetzt eine neue Möglichkeit, wie digital erstellte Aufnahmen schnell und sicher zum Gutachter übertragen werden können.
Die Vereinigung der HD-Gutachter (GRSK = Gesellschaft zur radiologischen Diagnostik genetisch bedingter Skeletterkrankungen) hat in Zusammenarbeit mit dem VDH und der Firma VetZ GmbH ein Portal ins Leben gerufen, über das die digitale Röntgenaufnahmen direkt online vom Tierarzt an den jeweiligen HD-Gutachter übertragen werden können.
Das HD-Formular wird, wie gewohnt, zusammen mit der Ahnentafel und der Gebühr per Post an den Gutachter geschickt.
Nach einem Beschluss der GRSK dürfen die Gutachter in Zukunft keine CD´s mehr akzeptieren
so dass nur noch der Folien-Ausdruck digitaler Aufnahmen oder der online-Versand der Bilder in Frage kommt. 
Herkömmliche (nicht digital erstellte Aufnahmen) werden selbstverständlich weiter akzeptiert.
Damit der Röntgentierarzt diese neue Möglichkeit nutzen kann, muss er sich einmalig bei diesem Portal unter www.myvetsxl.com anmelden und kann dann die Bilder online übermitteln. Nach dem Hochladen der Bilder ins Portal werden diese bei der Firma VetZ im Originalformat für 10 Jahre archiviert. Jede übermittelte Untersuchung wird dem hochladenden Tierarzt von der Fa. VetZ mit 4 € in Rechnung gestellt. Es wäre hilfreich, wenn die Hundebesitzer die Tierärzte auf diese neue Verfahrensweise aufmerksam machen würden, sofern die Tierärzte diese nicht schon nutzen.       Dr. Wolfram Lemmer

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